Normenausschuss Maschinenbau (NAM) im DIN, 2007. — 11 p.
Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss (AA) —Sicherheit von Arbeitsbühnen und Zugängenfi des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) erarbeitet. Diese Norm ist der erste Teil der Normenreihe Roste als Bodenbelag. Folgende Teile gehören zu dieser Normenreihe:
Teil 1: Gitterroste aus metallischen Werkstoffen
Teil 2: Blechprofilroste aus metallischen Werkstoffen
Teil 3: Kunststoffgitterroste.
Diese Norm wurde in Zusammenarbeit mit dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Berufsgenossenschaftliche Zentrale für Sicherheit und Gesundheit, Fachausschuss —Bauliche Einrichtungenfi, Bonn, aufgestellt.
Die Grundsätze der Arbeitsstätten-Richtlinie —Verkehrswegefi (ASR 17/1,2) und die Festlegungen in der BG-Regel —Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahrfi (BGR 181) sind in die vorliegende Norm eingeflossen.
Gegossene Gitterroste aus GFK-Laminat (Glasfaser-verstärkter Kunststoff) nach dieser Norm werden vorwiegend in Betriebsanlagen des Maschinenbaus, der Hütten- und Walzwerke, der chemischen Industrie, der Automobilindustrie, des Bergbaus, der Kraftwerke sowie in baulichen Anlagen angewendet. Kunststoffgitterroste nach dieser Norm werden ausschließlich als begehbarer Bodenbelag für Bühnen, Podeste, Laufstege und Rampen verwendet. Gitterroste aus GFK-Laminat als Teilausrüstung für Maschinen und maschinelle Anlagen müssen auch die Festlegungen nach DIN EN ISO 14122-1 bis DIN EN ISO 14122-4 erfüllen.